Seit 2003 erfolgreich im Rontal als Fahrlehrer unterwegs. Mit meiner langjährigen Erfahrung, helfe ich zukünftigen Lenker/innen sicher, effizient und erfolgreich durch die Führerscheinprüfung.
Automat
Eine Lektion Auto im 10er Abo
CHF 87.-
Eine Lektion Auto ohne Abo
CHF 92.-
Einmalige Versicherung / Administration CHF 100.-
Prüfungspauschale für 150 Minuten CHF 240.-
Schaltgetriebe
Eine Lektion im 10er Abo
CHF 90.-
Eine Lektion ohne Abo
CHF 95.-
Einmalige Versicherung / Administration CHF 100.-
Prüfungspauschale für 150 Minuten CHF 240.-
Hier finden Sie alle Informationenbezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen
https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/lernfahrausweis
Kategorie B:
Mindestalter 17 Jahre.
Wird der Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erworben, ist die praktische Führerprüfung frühestens nach einem Jahr Lernphase möglich.
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu ab 01.01.2021 grundsätzlich unbefristet.
Bei privaten Lehrnfahrten muss die Handbremse von der Begleitperson leicht erreichbar sein. Elektrische Handbremsen sind nur zugelassen, wenn sie in der Wirkungsweise mit den herkömmlichenHandbremsen vergleichbar sind.
Die meisten neuen Autos verfügen zwar über eine Elektrische Handbremse in der Mitte, jedoch sind Lernfahrten mit den meisten davon gar nicht erlaubt. Die elektronische Handbremse muss dosierbar sein und das Auto bis zum Stillstand bringen ohne sich durch die Betätigung des Gaspedals wieder zu lösen. Geht dies nicht, ist die Lernfahrt verboten!
Eine Bestätigung der Markenvertretung ist bei jeder Lehrnfahrt mit zu führen und auszuweisen !
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Rolf Selm
1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den Ausbildungen erfolgt in erster Linie (mündlich, telefonisch, per WhatsApp, oder E-Mail.
2. Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule Rolf verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
3. Absenzen
Bei nicht Erscheinen besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Rückvergütung der Kurskosten oder Fahrstunden. Versäumte Fahrstunden oder Kurstage können nach Möglichkeit nachgeholt werden. Die Fahrschule Rolf Selm ist jedoch nicht verpflichtet, Ersatzkurse oder Fahrsunden anzubieten.
4. Abmeldung
Wenn die Abmeldung weniger als 1 Woche vor dem Kurs erfolgt, werden 100% der Kurskosten verrechnet. Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich per Mail, SMS oder WhatsApp abgesagt werden. Bei keiner oder einer zu späten Abmeldung wird der ganze Preis der Lektion oder Doppellektion verrechnet. Sonn-und Feiertagen kann nicht abgesagt werden. Bei Krankheit oder Unfall (nur mit Arztzeugnis) können die versäumten Unterrichtsstunden oder Kurstage nach Möglichkeit nachgeholt werden. Die Fahrschule Rolf Selm ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
5. Kursausschluss
Wir behalten uns vor, Teilnehmer begründet aus dem Kurs auszuschliessen. Gegen einen Ausschluss kann kein Rekurs veranlasst werden. Bei Zweifeln an der Fahr- respektive Unterrichtsfähigkeit der Fahrschüler, z.B. als Folge des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten, offensichtlicher Übermüdung oder Konzentrationsschwäche, kann der Unterricht (praktisch und/oder theoretisch) vom Fahrlehrer/in jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen respektive die weitere Teilnahme an demselben verwehrt werden. Für diesen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile.
6. Fälligkeit der Zahlung
Die Kurskosten, Fahrstunden sind in der Regel bar zu bezahlen. Einen Anspruch auf eine Rückvergütung erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt der Anspruch. In der Regel gilt Vorauszahlung in Bar. Wird ein 10er Abo vereinbart, muss das Abo spätestens bei der 4. Lektion bezahlt sein. Ist das nicht der Fall, wird ab der 5 Lektion nicht mehr gefahren, aber zu 100% noch verrechnet. Die Fahrausbildung wird erst bei beglichenem Betrag fortgesetzt. Administrationsgebühren von einmalig CHF 100.- sind ab der ersten Lektion fällig. Einzahlungen per Mahnung, werden Mahngebühren pro Rechnung CHF 20.- erhoben.
7. Organisation und Durchführung
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse – Fahrstunden zeitlich zu verschieben, oder zu ändern. Fällt ein Kurs, Fahrstunden aus, versuchen wir nach Möglichkeit einen Kurswechsel vorzunehmen. Wird der Kurs seitens der Fahrschule Rolf abgesagt oder fällt dieser mangels Teilnehmerzahl aus oder wird kein Kurs durchgeführt, so werden die Kurskosten zurückerstattet.
8.Organisation/ Termine
Jeder Fahrschüler/in ist selbst verantwortlich die mündlich terminierten Fahrstunden korrekt einzutragen. Nicht oder falsch eingetragene Termine werden zu 100% verrechnet.
Die Fahrschule Rolf behält sich das Recht vor, Kurs und Veranstaltungen abzusagen oder zu annullieren; dies gilt insbesondere für den Fall, dass die von der Fahrschule Rolf definierte Mindestteilnehmerzahl 2 Kursteilnehmer nicht erreicht wird. Bereits bezahlte Unterrichts-/Kursentgelte werden zurückerstattet oder angerechnet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Versicherung
Für alle Kurse - Fahrstunden und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schaden aus. Die Teilnehmer sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die hin und nach Hause fahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Rolf nicht haftbar gemacht werden. Die Fahrschule Rolf empfiehlt unbedingt bei Eurer Versicherung eine Fremdlenkerversicherung abzuschliessen. Kosten ca. zwischen CHF 30.- 70.- im Jahr.
10.Tarife
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.fahrschule-rolf.ch aufgeführt. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung durch die Fahrschule Rolf angepasst werden. Massgebend für die Verrechnung ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültige Tarif.
11. Verkehrsverstösse
Verkehrsverstösse Bussgelder wie Geschwindigkeitsbussen, werden ab der 10 Lektion vom Fahrschüler/in zu 100% übernommen.
12.Ausweise/Bewilligungen Fahrschüler/ Kursbesucher
Sie sind verpflichtet, die zur Schulung/Unterrichtsteilnahme notwendigen Ausweise und Bewilligungen während des Unterrichtes auf sich zu tragen und selbständig ohne Aufforderung bei jeder Lernfahrt vorzuweisen. Wer den LFA vergiesst, oder nicht vorweisen kann, wird die vereinbarte Fahrstunde nicht gefahren und zu 100 % verrechnet. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Fahrschule Rolf nicht für die sich daraus für die Fahrschüler/Kursbesucher ergebenden Folgen.
13.Administrations- Pauschale
Die Fahrschule Rolf erhebt pro Schüler und Kategorie einmalig eine Administrations- Pauschale. Die Höhe der Pauschale ist auf der Homepage www.fahrschule-rolf.ch geregelt.
14.Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule Rolf, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen nur, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Schaden verursacht haben. Die Haftung ist für diesen Fall auf den als Folge dieses vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns resultierenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Die Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Montag- Donnerstag 07.00 Uhr -12.00 Uhr , 13.30 Uhr- 19.00 Uhr
Freitag 07.00 Uhr -12.00 Uhr , 13.30Uhr -17.00 Uhr
Samstag 08.00 Uhr-12.00 Uhr
AGB erstellt Buchrian, 14.10.2023
Äderung der AGB
Die Fahrschule Rolf behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit dieser AGB
Mindestalter 15 Jahre
Kleinmotorräder (vmax 45 km/h) Dauerleistung max. 4 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Mindestalter 16 Jahre
Motorräder bis 125 cm3 max. 11 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Motorräder max. 35 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate
Nach Abschluss des Grundkurses PGS (12 Stunden) wird der Lehrfahrausweis 12 Monate Verlängert. Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A: Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren.
Eine Lektion Motorrad á 45 Min.
CHF 90.-
Eine Lektion Motorrad mit (2 Personen) je
CHF 60.-
Grundkurs 1+2 und 3 für alle Motorräder
CHF 480.-
Motoversicherung ist Sache der Teilnehmer
Grundkurs 3 (4 Stunden)
CHF 160.-
Bitte bei der Anmeldung vermerken, dass nur 4 Stunden absolviert werden müssen !
( Das betrifft der Kursteil 3)
Hier finden Sie alle Informationenbezüglich Lernfahrausweis, sowie den zu erfüllenden Bedingungen
https://strassenverkehrsamt.lu.ch/Strassenverkehr/fuehrer_und_lerner/lernfahrausweis
MINDESTALTER UND KATEGORIEN:
Kategorie A:
Ein Direkteinstieg ist grundsätzlich nicht mehr möglich (Ausnahmen: Motorradmechaniker, Polizei, Verkehrsexperten).
Vorbesitz Kat. A max. 35 kW und zwei Jahre klaglose Fahrpraxis - Lernfahrausweis erforderlich - Gültigkeit 12 Monate.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von mehr als 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Kategorie A (max 35 kW):
Mindestalter 18 Jahre
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate - nach Abschluss PGS - 12 Monate Verlängerung.
Bei weiterem Lernfahrausweis und abgeschlossener PGS - 12 Monate.
Bei Vorbesitz der neurechtlichen Kat. A1 – 12 Monate.
Bei Vorbesitz der altrechtlichen Kat. A1 – 4 + 12 Monate, in diesem Fall muss PGS 3 (4 Stunden) nachgeholt werden.
Prüfungsfahrzeug: Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1, max. 35 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von max. 0.20 kW/kg.
Motorräder mit Doppelräder sind als Prüfungsfahrzeug nicht zulässig!
Übergangsrecht:
Wer den Lernfahrausweis bis am 31.12.2020 erworben hat und vor dem 30.06.2021 im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist, kann nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis den Führerausweis Kat. A offen ohne praktische Führerprüfung beantragen.
Wer vor dem 01.01.2021 im Besitz des Führerausweises Kat. A1 und des Lernfahrausweises Kat. A max. 35kW ist, muss ab 01.01.2021 auch nur noch 4 Stunden PGS besuchen (ab 01.01.2021 gibt es Kurs 2a nicht mehr).
Kategorie A1:
Mindestalter 15 Jahre – Kleinmotorräder (vmax 45 km/h) Dauerleistung max. 4 kW.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate nach Abschluss PGS (12 Stunden) – 12 Monate Verlängerung.
Prüfungsfahrzeug: Ein Kleinmotorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwa-gen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30km/h und eine Nenn- bzw. Dauerleistung von max. 4 kW.
Doppelräder und dreirädrige Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeuge nicht zulässig.
Mindestalter 16 Jahre – Motorräder bis 125 cm3 max. 11 kW. Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate nach Abschluss PGS (12 Stunden) – 12 Monate Verlängerung.
Prüfungsfahrzeug: Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h ohne Doppelräder.
Kleinmotorräder sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig, ausgenommen Personen die den Lernfahrausweis vor dem 16. Geburtstag erworben haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Rolf Selm
1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu den Ausbildungen erfolgt in erster Linie (mündlich, telefonisch, per WhatsApp, oder E-Mail.
2. Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule Rolf verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
3. Absenzen
Bei nicht Erscheinen besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Rückvergütung der Kurskosten oder Fahrstunden. Versäumte Fahrstunden oder Kurstage können nach Möglichkeit nachgeholt werden. Die Fahrschule Rolf Selm ist jedoch nicht verpflichtet, Ersatzkurse oder Fahrsunden anzubieten.
4. Abmeldung
Wenn die Abmeldung weniger als 1 Woche vor dem Kurs erfolgt, werden 100% der Kurskosten verrechnet. Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich per Mail, SMS oder WhatsApp abgesagt werden. Bei keiner oder einer zu späten Abmeldung wird der ganze Preis der Lektion oder Doppellektion verrechnet. Sonn-und Feiertagen kann nicht abgesagt werden. Bei Krankheit oder Unfall (nur mit Arztzeugnis) können die versäumten Unterrichtsstunden oder Kurstage nach Möglichkeit nachgeholt werden. Die Fahrschule Rolf Selm ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
5. Kursausschluss
Wir behalten uns vor, Teilnehmer begründet aus dem Kurs auszuschliessen. Gegen einen Ausschluss kann kein Rekurs veranlasst werden. Bei Zweifeln an der Fahr- respektive Unterrichtsfähigkeit der Fahrschüler, z.B. als Folge des Konsums von Alkohol, Drogen, Medikamenten, offensichtlicher Übermüdung oder Konzentrationsschwäche, kann der Unterricht (praktisch und/oder theoretisch) vom Fahrlehrer/in jederzeit unter Angabe des Grundes abgebrochen respektive die weitere Teilnahme an demselben verwehrt werden. Für diesen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen oder Kursteile.
6. Fälligkeit der Zahlung
Die Kurskosten, Fahrstunden sind in der Regel bar zu bezahlen. Einen Anspruch auf eine Rückvergütung erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt der Anspruch. In der Regel gilt Vorauszahlung in Bar. Wird ein 10er Abo vereinbart, muss das Abo spätestens bei der 4. Lektion bezahlt sein. Ist das nicht der Fall, wird ab der 5 Lektion nicht mehr gefahren, aber zu 100% noch verrechnet. Die Fahrausbildung wird erst bei beglichenem Betrag fortgesetzt. Administrationsgebühren von einmalig CHF 100.- sind ab der ersten Lektion fällig. Einzahlungen per Mahnung, werden Mahngebühren pro Rechnung CHF 20.- erhoben.
7. Organisation und Durchführung
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse – Fahrstunden zeitlich zu verschieben, oder zu ändern. Fällt ein Kurs, Fahrstunden aus, versuchen wir nach Möglichkeit einen Kurswechsel vorzunehmen. Wird der Kurs seitens der Fahrschule Rolf abgesagt oder fällt dieser mangels Teilnehmerzahl aus oder wird kein Kurs durchgeführt, so werden die Kurskosten zurückerstattet.
8.Organisation/ Termine
Jeder Fahrschüler/in ist selbst verantwortlich die mündlich terminierten Fahrstunden korrekt einzutragen. Nicht oder falsch eingetragene Termine werden zu 100% verrechnet.
Die Fahrschule Rolf behält sich das Recht vor, Kurs und Veranstaltungen abzusagen oder zu annullieren; dies gilt insbesondere für den Fall, dass die von der Fahrschule Rolf definierte Mindestteilnehmerzahl 2 Kursteilnehmer nicht erreicht wird. Bereits bezahlte Unterrichts-/Kursentgelte werden zurückerstattet oder angerechnet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Versicherung
Für alle Kurse - Fahrstunden und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schaden aus. Die Teilnehmer sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die hin und nach Hause fahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Rolf nicht haftbar gemacht werden. Die Fahrschule Rolf empfiehlt unbedingt bei Eurer Versicherung eine Fremdlenkerversicherung abzuschliessen. Kosten ca. zwischen CHF 30.- 70.- im Jahr.
10.Tarife
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Homepage www.fahrschule-rolf.ch aufgeführt. Sie können jederzeit und ohne Vorankündigung durch die Fahrschule Rolf angepasst werden. Massgebend für die Verrechnung ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültige Tarif.
11. Verkehrsverstösse
Verkehrsverstösse Bussgelder wie Geschwindigkeitsbussen, werden ab der 10 Lektion vom Fahrschüler/in zu 100% übernommen.
12.Ausweise/Bewilligungen Fahrschüler/ Kursbesucher
Sie sind verpflichtet, die zur Schulung/Unterrichtsteilnahme notwendigen Ausweise und Bewilligungen während des Unterrichtes auf sich zu tragen und selbständig ohne Aufforderung bei jeder Lernfahrt vorzuweisen. Wer den LFA vergiesst, oder nicht vorweisen kann, wird die vereinbarte Fahrstunde nicht gefahren und zu 100 % verrechnet. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Fahrschule Rolf nicht für die sich daraus für die Fahrschüler/Kursbesucher ergebenden Folgen.
13.Administrations- Pauschale
Die Fahrschule Rolf erhebt pro Schüler und Kategorie einmalig eine Administrations- Pauschale. Die Höhe der Pauschale ist auf der Homepage www.fahrschule-rolf.ch geregelt.
14.Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule Rolf, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen nur, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Schaden verursacht haben. Die Haftung ist für diesen Fall auf den als Folge dieses vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handelns resultierenden unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Die Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
Montag- Donnerstag 07.00 Uhr -12..00 Uhr , 13.30 Uhr- 19.00 Uhr
Freitag 07.00 Uhr -12.00 Uhr , 13.30 Uhr -17.00 Uhr
Samstag 08.00 Uhr-12.00 Uhr
AGB erstellt Buchrian, 14.10.2023
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Die Fahrschule Rolf behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit dieser AGB
Die Fahrschule Rolf ist seit dem Jahr 2006 bekannt für seine Motorradkurse.
Mit Professionalität und einer grossen Methodenvielfalt, einen sicheren Einstieg in den Strassenverkehr
Zusätzlich biete ich jeden Monat Verkehrsuntericht in Luzern und Ebikon an.
effizienter, leicht verständlicher und bedarfsgerechter Fahrunterricht.
Im Jahre 2003 habe ich mich erfolgreich zum Fahrlehrer ausbilden lassen. Danach konnte ich einige Erfahrungen bei diversen Fahrlehrer sammeln. Drei Jahre später habe ich mich entschieden, mein Angebot zu erweitern. Als passionierter Motorradfahrer lag es nahe, mich als Motorradfahrlehrer auszubilden, seither biete ich auch Motorrad Fahrkurse an und konnte mich auch in diesem Gebiet sehr gut etablieren. Im Jahr 2007 entschied ich mich für meine Selbständigkeit.
Ehemalige Fahrschüler beschreiben mich als ruhig, geduldig, fokussiert und fordernd aber nicht überfordernd. Mit viel Freude und Humor bin ich bestrebt, Menschen wie Dich sicher und schnell zum Führerausweis zu bringen. Jede/r Fahrschüler/in ist einzigartig. Ich passe meinen Fahrunterricht individuell den Fahrschüler an, mir ist wichtig, dass Spass und Freude am Fahren nicht auf der Strecke bleiben.